Unfall Sofort – Schadensabwicklung

Unfall Sofort – Schadensabwicklung
Unfall Sofort – Schadensabwicklung 2023-07-12T18:01:09+00:00

Verkehrsrechtliche Beratung, Schadensgutachten
und Schadensabwicklung gegenüber der Versicherung des Unfallgegners.
Hand in Hand. Ohne Aufwand, keine Kosten*. Lehnen Sie sich zurück.

Unsere unabhängigen Sachverständigen stellen Ihre Ansprüche vollständig und rechtssicher fest.
Als Spezialisten für Schadensersatz- und Verkehrsrecht sorgen wir für schnelle Bezahlung ohne rechtswidrige Abzüge.
Rufen Sie uns an: 0800 863 0 863

Der ADAC warnt Geschädigte

Gehen Sie nicht auf Regulierungsangebote und Unfallmanagement-Angebote von Versicherungen ein. Diese sind immer zum Nachteil des Geschädigten. Sehen Sie hierzu eine Warnung des ADAC im Video.

Abwicklung vom Spezialisten

Wir sind Experten für Schadensersatz- und Verkehrsrecht. Wir stellen alle nötigen Unterlagen für Sie zusammen, erledigen die Schadensmeldung, ziehen einen unabhängigen Sachverständigen hinzu und machen Ihren Schaden rechtssicher geltend. Wir stimmen uns mit allen Beteiligten ab, prüfen alle Kostenbelege und legen diese der Versicherung vor. Keine rechtswidrigen Kürzungen, sondern vollständige Regulierung von Sachschaden und Schmerzensgeld. Lassen Sie sich telefonisch beraten.

Unsere unabhängigen Sachverständigen sind sofort bei Ihnen. In ganz Deutschland!

Wir haben uns ausschließlich auf Schadensersatz- und Verkehrsrecht spezialisiert.

Wir sind immer nah genug dran. Mit 4 eigenen Niederlassungen und unseren Korrespondenz-Partnern.

Unfall Sofort stellt Ihnen einen Online-Zugang zu Ihrer Schadensakte zur Verfügung. Sie haben jederzeit den vollständigen Überblick.

Sie erreichen uns fast immer: 0800 8630863. Warten Sie nicht in der Warteschleife einer Versicherung.

Die Vorteile des Unfall Sofort Schadensgutachtens

Schnelle Erstellung, unabhängige Sachverständige und vollständige Schadensaufnahme. Rechtliche Prüfung des Schadensgutachtens und umfassender Service. Vollständige Kostenübernahme entsprechend der Haftungsübernahme.

Unser Service – Ihre Vorteile

Auf Grundlage einer telefonischen Schadensbeschreibung können wir anhand unserer umfangreichen Datenbank eine grobe Schätzung des Schadensvolumens vorab vornehmen.

Die Schadensaufnahme kann regelmäßig kurzfristig am Tag der Beauftragung erfolgen.

Die Schadensaufnahme kann regelmäßig an einem Ort Ihrer Wahl erfolgen: an Ihrem Wohnort, am Arbeitsplatz oder am Standort des Wagens, in Ihrer Werkstatt oder bei einem Abschleppunternehmen.

Sie erhalten Ihr Schadensgutachten regelmäßig innerhalb von 24 Stunden nach der Schadensaufnahme.

Begutachtung von PKWs, Transportern, LKWs, Motorrädern, Kleinkrafträdern, Rollern, Caravans, Anhängern, etc.

Unsere Schadensgutachten werden entsprechend der Vorgaben des Institutes für Sachverständigenwesen IfS  und der Berufsverbände BVSK bzw. VKS erstellt.

Unsere Schadensgutachten werden mit Hilfe etablierter Schadens-Kalkulationsprogramme (Audatex, DAT, EurotaxSchwacke ) erstellt.

Mit einem Anruf haben Sie alles geregelt

Wir können Ihre Angaben telefonisch aufnehmen, oder Sie nutzen unser Online-Formular: vor, nach oder während des Gesprächs.

Gutachten bei Autounfall

Telefonische Beauftragung: 0800 863 0 863

Beauftragung Online

Keine „Sicherungsabtretung“

Üblicherweise legen Ihnen Sachverständige eine Sicherungsabtretung vor, um später nicht regulierte Kosten von Ihnen selbst anzufordern. Mit unseren Sachverständigen passiert Ihnen das nicht. Wir sorgen für vollständige Regulierung aller Kosten durch die Versicherung.

Kein Auswahlverschulden

Versicherungen werfen dem Geschädigten oft sog. „Auswahlverschulden“ bei der Wahl des Sachverständigen vor und verweigern die vollständige Regulierung der entstehenden Kosten. Unsere unabhängigen Sachverständigen sind sorgfältig ausgewählt und stellen garantiert angemessene Kosten in Rechnung.

Keine überhöhten Nebenkosten

Die aktuelle Rechtsprechung geht davon aus, der Geschädigte könne später zur Abrechnung gebrachte Nebenkosten des Sachverständigen schon bei Beauftragung anhand von Vorgaben des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) prüfen. Wir haben auch das schon erledigt.

Häufige Fragen zum Thema Schadensgutachten

Diese Fragen werden uns häufig gestellt. Sie haben noch speziellere Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

Schadensgutachten oder Kostenvoranschlag?

Wir prüfen vorab, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Schadensgutachten erstellt werden sollte. Bei Unterschreiten der Bagatellgrenze erstellt der Sachverständigen wie eine Werkstatt einen entsprechend günstigeren Kostenvoranschlag. In beiden Fällen stellen wir die vollständige Regulierung der anfallenden Kosten sicher.

Wer erteilt eine Reparaturfreigabe?

Eine Reparaturfreigabe kann in der Regel nicht nur auf der Grundlage technischer Feststellungen durch einen Sachverständigen erteilt werden. Unfall Sofort prüft Ihren Schaden auch in rechtlicher Hinsicht. So erhalten Sie eine zuverlässige Reparaturfreigabe, auf die Sie sich verlassen können.

Geld ohne Reparatur? Geht das?

Ja. Die sogenannte „fiktive Schadensabrechnung“ nur auf Grundlage des Schadensgutachtens ist rechtmäßig. Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. Versicherungen reduzieren die Auszahlung aber fast immer durch erhebliche rechtswidrige Abzüge. Wir sorgen für ein rechtssicheres Schadensgutachten und setzen Ihre Ansprüche vollständig durch.

Haftungsübernahmeerklärung?

Als Schadensabwickler fordern wir die Versicherung des Unfallgegners umgehend nach unserer Beauftragung auf, die Übernahme der Haftung für den Schaden dem Grunde nach zu bestätigen. Sobald diese Bestätigung vorliegt, können Sie sicher sein, dass wir die Regulierung der entstehenden Kosten zu 100% für Sie durchsetzen werden.

Achtung! Keine Begutachtung durch die Versicherung des Unfallgegners

Wenn Ihnen die Versicherung Ihres Unfallgegners die Begutachtung Ihres Fahrzeuges anbietet, sollten Sie dies in jedem Fall ablehnen.

Das Gutachten eines versicherungsabhängigen Sachverständigen wird Ihren Schaden „klein rechnen“ und Positionen wie z. B. Wertminderung oder Umbaukosten nicht berücksichtigen. Es kommt immer wieder zu Einstufungen als Reparatur- oder Totalschaden, die nicht im Interesse des Geschädigten liegen. Oft fehlen wichtige Aussagen zu Wiederbeschaffungs- und Restwert. Oder es fehlen Einstufungen zu Nutzungsausfall oder Mietwagenklasse. Wenn dann bei einer Reparatur eine Ausweitung des Schadens erkennbar wird, wird die erforderliche Nachbesichtigung oft verzögert oder ganz vermieden. Auch die Presse warnt vor diesen Praktiken der Versicherungswirtschaft!

Am wichtigsten ist, was unsere Kunden über uns sagen

Jeder Kunde kann unsere Arbeit online bewerten. Lesen Sie die aktuellen Meinungen unserer Kunden.

„Sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter, die mir die gesamte Arbeit abgenommen haben. Immer wieder gerne! Vielen Dank.“
Matthias W. aus Essen
„Sehr kompetente und freundliche Beratung vom Anwalt persönlich. Sofort und immer aktueller Überblick über den Verlauf. Schnelle und unkomplizierte Abwicklung. Fazit: Sehr empfehlenswert! Vielen Dank.“
Brahim T. aus Siegen
„Alles ging sehr schnell und einfach. Ich musste mich um nichts kümmern und hatte eine gute Übersicht. Spitze!“
Fabian M. aus Rösrath
Die Abwicklung verlief reibungslos und schnell. Durch das Onlineportal ist man immer auf dem aktuellen Stand, was ich als sehr positiv empfinde. Fragen werden kompetent und ausführlich beantwortet. Ich habe mich während der gesamten Abwicklung gut aufgehoben gefühlt.“
Sebastian M. aus Much
„Tolle Sache. Beratung, Abwicklung, alles top. Wer seine Schadensabwicklung nicht über Unfall-Sofort macht, ist selber schuld. Vielen Dank für diesen Service.“
Thomas B. aus Lindlar
„Wir waren sehr zufrieden mit dem Service. Besonders gut war die sehr schnelle und freundliche Kommunikation, telefonisch und auch per Mail. Unbedingt zu empfehlen.“
Margarete O. aus Recklinghausen

Erstberatung zu allen Abläufen und unkomplizierte Beauftragung

Ohne jede Verpflichtung beraten wir Sie unverbindlich, lösungsorientiert und allein in Ihrem Interesse: 0800 8630863.

Erstberatung zu allen Abläufen

Wir vermitteln Ihnen Sicherheit zu allen weiteren Abläufen der Schadensabwicklung. Wir vermeiden unnötige Kostenrisiken bei z. B. Reparatur, Mietwagen oder Ersatzanschaffung und klären Sie über weitere Ansprüche wie z. B. Schmerzensgeld auf. Die Beratung umfasst bei einer eventuell unsicheren Haftungslage auch eine erste verkehrsrechtliche Beurteilung.

Beauftragung und Unfalldaten

Unsere Beauftragung kann telefonisch, über Ihre Werkstatt, einen Sachverständigen oder über unser Online-Auftragsformular erfolgen. Ihre Unterlagen zum Unfall lassen Sie uns auf dem Weg Ihrer Wahl zukommen: per Email, per Post, per Fax, oder über das Formular „Unterlagen einreichen“. Sie finden jede Nachricht in Ihrer Online-Schadensakte wieder.

Schadensgutachten und Gesprächstermin

Ein persönlicher Gesprächstermin vor Ort ist auch in komplizierten oder streitigen Fällen nur selten nötig. Wir stehen Ihnen hierfür in unseren Regionalbüros gerne zur Verfügung. Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner. Allerdings läßt sich fast alles bequem telefonisch klären.

Das Problem, das wir lösen: Kürzungen von Schadensersatz

 Überlassen Sie die Schadensabwicklung nicht der Versicherung, die Ihren Schaden am Ende auch bezahlen soll.

Zahlen lügen nicht: mit den Jahren immer weniger Auszahlungen an Geschädigte

Die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge steigt, aber die Ausgaben der Versicherer für Haftpflichtschäden sinken. Das bedeutet, dass trotz obendrein steigender Reparaturkosten und Inflation immer weniger pro Schadensfall ausgezahlt wird. Die restriktiven Praktiken der Versicherungswirtschaft am Rande der Legalität erhöhen die Gewinne der Versicherer, benachteiligen aber den Geschädigten.

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„Das Erste“ berichtet über Kfz-Versicherer

Die Sendung „PlusMinus“ berichtet, wie Kfz-Versicherer systematisch damit kalkulieren, dass sich Geschädigte gegen rechtswidrige Kürzungen nicht zur Wehr setzen.

Anhand interner Dokumente aus der Branche wird berichtet, wie Versicherungen Ansprüche automatisiert kürzen, ohne den Einzelfall tatsächlich von einem Sachbearbeiter prüfen zu lassen. Bei jedem Schadensfall werden Positionen gestrichen, die erst nach Protest bezahlt werden.

Dieses System lohnt sich für Versicherungen, da viele Geschädigte den Kopf in den Sand stecken und sich mit dem zufrieden geben, was die Versicherung freiwillig zahlt. Eine ganze Branche handelt vorsätzlich rechtswidrig und bewegt sich am Rande der Legalität. Sehen Sie das Video.

Die Lösung des Problems

Wir befassen uns mit nichts anderem als der Abwicklung von Unfallschäden gegenüber Versicherungen.

Wir bieten persönlichen Service und haben als Spezialisten die nötige Infrastruktur, um den üblichen Kürzungen effektiv und konsequent entgegen zu treten. Unsere Spezialisierung und unsere EDV ermöglichen es uns, Ihre Ansprüche erfolgreicher als ein „normaler Verkehrsrechtsanwalt“ durchzusetzen.

Wir stellen sämtliche Unterlagen professionell zusammen, um der Versicherung eine reibungslose Regulierung zu ermöglichen.

Wir setzen wirksam Fristen und verfolgen diese mit edv-gestützter Wiedervorlage konsequent.

Bei unvollständigen oder fehlerhaften Abrechnungen fordern wir konsequent nach. Auch in einfachen Fällen setzen wir oft eine verblüffend hohe Anzahl von Nachzahlungen durch.

Sofern es in Ihrem Interesse sein sollte, können wir auch kleinere Beträge mit hohen Erfolgsaussichten gerichtlich durchzusetzen.

Schadensabwicklung im Überblick

Die häufigsten Themen im Überblick. Weitere Themen finden Sie unter „Häufige Fragen“.

Erstberatung

unverbindlich, lösungsorientiert und allein in Ihrem Interesse. Mehr dazu …

Schadensgutachten

in voller Höhe durch einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Mehr dazu …

Barauszahlung

im Wege fiktiver Abrechnung auf Grundlage des Schadensgutachtens. Mehr dazu …

Reparatur

in einer Werkstatt Ihres Vertrauens, mit ergänzender Barauszahlung. Mehr dazu …

Neuanschaffung

einschließlich Ersatz aller Nebenkosten bei Totalschaden. Mehr dazu …

Nebenkosten

wie Nutzungsausfalls-Entschädigung, Auslagen, Fahrtkosten, etc. Mehr dazu …

Schmerzensgeld

anhand aktueller Schmerzensgeld-Tabellen und Rechtsprechung. Mehr dazu …

Unfallfolgekosten

in voller Höhe für Mietwagen-, Abschlepp- und sonstige Dienste. Mehr dazu …

Gerichtsverfahren

erst nach endgültiger Zahlungsverweigerung mit hohen Erfolgsaussichten. Mehr dazu …

Schlußabrechnung

mit übersichtlicher Zusammenstellung aller Kosten und Zahlungen. Mehr dazu …

Das Vorgehen der Kfz-Versicherer in den Medien

Die Medien warnen: Geschädigte stehen oft einem professionellen, übermächtigen Gegner gegenüber.

Der ADAC warnt

Schadensabwicklung nie durch die Versicherung.

Der ADAC warnt

„Gegenüber Abwicklungsangeboten von Versicherungen ist Skepsis angebracht.“
Zum Ratgeber

Focus berichtet

Das perfide Geschäft mit der Unschuld.

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„Schuldlos einen Unfall gehabt? Die meisten Geschädigten bekommen nicht, was ihnen zusteht.“
Zur Seite

Auto Motor und Sport

Tricksereien und andere Dreistigkeiten.

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„Versicherungen tricksen, Ansprüche werden dreist zusammengestrichen.“
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Auto Bild ist deutlich

Das Kartell der Kürzer: Versicherungen zocken ab.

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„Gnadenlos streichen. Mit Kürzung von Rechnungen bis an die Grenze des Betruges.“
Zum Artikel

Verkehrsrechtliche Spezialitäten der Unfallschadensregulierung

Als Schadensabwickler beantworten wir täglich verkehrsrechtliche Fragestellungen. Wir geben gerne einen kleinen Einblick.

Schadensgutachten: Auswahlverschulden oder nicht?

Muss sich der Geschädigte sog. „Auswahlverschulden“ bei der Auswahl des Sachverständigen vorhalten lassen? Nein. Der BGH hat insofern hohe Anforderungen definiert, die im täglichen Leben tatsächlich wohl nicht vorkommen. Dennoch verweigern fast alle Haftpflichtversicherungen immer wieder die vollständige Bezahlung. Teilweise unter Bezugnahme auf interne Tableaus, teilweise völlig willkürlich und ohne jede Begründung. Der Geschädigte bzw. der Sachverständige ist regelmäßig auf [...]

Schadensgutachten: Ersatz von Nebenkosten

Der Bundesgerichtshofs geht davon aus, dass der Geschädigte vor Beauftragung eines Sachverständigen die Höhe später zur Abrechnung kommender Nebenkosten anhand von Vorgaben des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) zu überprüfen habe. Dieses Gesetz sei bekannt und jedem zugänglich … Für den Fall, dass Sie die aktuellen Nebenkostensätze gerade nicht im Kopf haben, können Sie die maßgeblichen Vorschriften des JVEG hier finden. [...]

Nutzungsausfall: kein Ersatz der Wartezeiten

Ihr Fahrzeug ist nach einem Unfall nicht mehr verkehrssicher, und die Versicherung zahlt trotz aller Bemühungen über Wochen hinweg nicht. Für die Wartezeit soll keine Entschädigung für Nutzungsausfall gezahlt werden. Es wird dreist behauptet, Sie hätten die entstehenden Kosten ja vorfinanzieren können. Mit uns passiert Ihnen das nicht. Wir haben die Erfahrung, von vornherein richtig und vollständig vorzutragen: wir weisen [...]

Reparatur: kein Ersatz von Beilackierungskosten

Die Beilackierung angrenzender Karosserieteile wird von vielen Versicherern als Eventualposition behandelt, obwohl diese keine ist. Der entsprechende Abzug kann über Euro 200,00 betragen. Das Problem ist offensichtlich: die Beilackierung soll einen farblichen Angleich der angrenzenden Karosserieflächen schaffen, so dass eine geringfügige farbliche Abweichung z. B. einer ausgetauschten Tür dem menschlichen Auge nicht mehr auffällt. Können Sie sich einen professionellen Lackierbetrieb [...]

Schadensgutachten: Abzüge hier und da

Ende 2014 hat es begonnen: in einer konzertierten Aktion reguliert ein Großteil der Haftpflichtversicherungen die Kosten des Schadensgutachtens nicht mehr vollständig. Die Grundpauschale sei überhöht oder diese oder jene Nebenleistung sei nicht angemessen berechnet worden. Man scheint sich darauf zu verlassen, das der beauftragte Sachverständige den nicht bezahlten Teil seines Honorars schlichtweg ausbucht. Wie soll dies aber möglich sein, wenn [...]