Schadensgutachten: Abzüge hier und da

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Schadensgutachten: Abzüge hier und da

Ende 2014 hat es begonnen: in einer konzertierten Aktion reguliert ein Großteil der Haftpflichtversicherungen die Kosten des Schadensgutachtens nicht mehr vollständig.

Die Grundpauschale sei überhöht oder diese oder jene Nebenleistung sei nicht angemessen berechnet worden. Man scheint sich darauf zu verlassen, das der beauftragte Sachverständige den nicht bezahlten Teil seines Honorars schlichtweg ausbucht. Wie soll dies aber möglich sein, wenn die Vergütung von Sachverständigen in den letzten Jahren bereits stagniert hat und die Abzüge teilweise über Euro 200,00 betragen? Vergessen Sie nicht: in der Regel liegt eine Abtretungserklärung zu Gunsten des Sachverständigen vor, so dass dessen Ansprüche vorrangig zu befriedigen sind.

Wir treten diesen Abzügen entgegen. Sowohl für Sie als auch für Ihren Sachverständigen legen wir der Versicherung beispielsweise Tabellen zur Angemessenenheit des Sachverständigenhonorars vor, die von Berufsverbanden wie dem VKS oder BVSK erstellt werden. Und notfalls setzen wir auch nur geringe Abzüge für Sie oder Ihren Sachverständigen gerichtlich durch.

2015-10-06T12:01:33+00:00