Was ist der Unterschied zwischen „Beauftragung“ und „Vollmacht“?

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Was ist der Unterschied zwischen „Beauftragung“ und „Vollmacht“?

Mit der Beauftragung vereinbaren wir, dass wir für Sie tätig werden. Hierbei vereinbaren wir auch den konkreten Umfang unserer Tätigkeit. Diese umfasst in der Regel zunächst die außergerichtliche Geltendmachung ihrer Ansprüche. Sollte sich dann im weiteren Verlauf zeigen, dass weitere Tätigkeiten erforderlich werden, so bedarf dies einer weiteren konkreten Absprache. Hierunter kann zum Beispiel die Abwehr eines Bußgeldbescheides fallen, nachdem die zuständige Behörde ihr Verhalten bei dem Unfall für ahndungswürdig hält. Oder es können tatsächlich gerichtliche Maßnahmen erforderlich werden, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Auch dies geschieht nur, nachdem sie hierfür einen weiteren konkreten Auftrag erteilt haben.

Mit der Bevollmächtigung wird hingegen geregelt, dass unsere Tätigkeit zum Beispiel gegenüber der Versicherung des Unfallgegners oder gegenüber Behörden tatsächlich in Ihrem Namen erfolgen kann. Es wird entsprechende Vertretungsmacht vereinbart, die wir gerne so umfassend formulieren, dass wir nicht bei jeder Änderung des konkreten Auftrages eine neue Vollmacht vorlegen und von Ihnen unterschreiben lassen müssen.

Eine Vollmacht wird also umfassend formuliert, sie bestimmt aber nicht den Umfang unserer Beauftragung.

By | 2014-12-28T14:54:44+00:00 Dezember 28th, 2014|0 Comments

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